Jeder zahlt, keiner kann sich entziehen. Auch wenn ich den Sinn von öffentlich-rechtlichem Rundfunk nicht infrage stellen möchte, so erschließt sich mir nicht genau, was diese Reform des Rundfunkgebühreneinzugs eigentlich bringt. Ab 2013 gibt es nach dem gestrigen Beschluss eine allgemeine Haushaltsabgabe und niemand muss mehr seinen Fernseher verstecken. Dass jemand, der allein wohnt, genauso viel bezahlen soll wie eine große WG, hört sich jedoch weniger zweckmäßig an als die bisherige Praxis. Außerdem wird der Kontrollaufwand nicht geringer. Jürn Kruse bemerkt in der Taz ganz richtig, dass künftig nur andere Fragen gestellt werden: „Wer wohnt wo? Ist der Zweitwohnsitz wirklich ein Zweitwohnsitz? Wieviele Mitarbeiter arbeiten eigentlich wirklich in diesem Betrieb? Und sollten die vielen freien Mitarbeiter nicht hinzugezählt werden?“
Wie wäre es statt altem oder neuem Gebühreneinzug mit einem kleinen Grundeinkommen – nicht ausgezahlt, sondern als Förderung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Und die Finanzierung wäre sehr simpel ohne weiteren bürokratischen Aufwand möglich. 2008 erhielten die öffentlich-rechtlichen Anstalten 7,3 Milliarden Euro aus Gebühren. Im selben Jahr flossen 176 Milliarden Euro aus der der Umsatzsteuer in den Staatshaushalt. Statt Gebühreneinzug bekommen die Sender gut einen halben Prozentpunkt der Mehrwertsteuereinnahmen. Neben einem Wegfall des negativen Grundeinkommens hätte diese Art der Finanzierung zwei weitere Vorteile: Zum Einen passt sie sich der Inflation automatisch an, zum Anderen ist sie sozial gerecht – Leistungsstarke bezahlen mehr. Und ein Großteil der eingesparten Gebühren dürfte direkt in den Konsum fließen, weshalb der Staat kaum mit weniger Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auskommen muss.